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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

maho Martina Hohl Virtuelle Assistentin
Quergasse 3
8572 Bärnbach
va@maho.co.at
+43 690 1024 2860

  1. 1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von maho – Martina Hohl Virtuelle Assistentin (nachfolgend „VA“) gegenüber Unternehmern im B2B-Bereich.

    Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag davon unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Angebote der VA sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

    2. Leistungen im Bereich Social Media

    Bei Social-Media-Leistungen weist die VA darauf hin, dass Plattformbetreiber Inhalte jederzeit ändern, ablehnen oder entfernen können. Darauf besteht keinerlei Einfluss.

    Der Kunde erkennt an, dass Plattformrichtlinien Teil der Arbeitsgrundlage sind und keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit von Inhalten oder Accounts übernommen werden kann.

    3. Konzepte und Ideenschutz

    Bereits die Beauftragung zur Erstellung von Konzepten, Strategien oder Texten begründet ein Vertragsverhältnis.

    Sämtliche präsentierten Ideen, Inhalte und Entwürfe dürfen ohne Auftrag weder verwendet noch an Dritte weitergegeben werden. Erfolgt dennoch eine Nutzung, gilt eine angemessene Vergütung als vereinbart.

    Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass Inhalte bereits bekannt waren, muss dies innerhalb von 14 Tagen nach Präsentation nachweislich mitgeteilt werden.

    4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung.

    Arbeitsergebnisse gelten als freigegeben, wenn innerhalb von drei Werktagen kein Feedback erfolgt. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen und bestätigt, dass überlassene Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Für etwaige Ansprüche Dritter hält er die VA schad- und klaglos.

    5. Einsatz Dritter

    Die VA ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder qualifizierte Dritte einzusetzen. Langfristige Verpflichtungen gegenüber externen Dienstleistern entstehen ausschließlich zwischen Kunde und Drittanbieter.

    6. Termine und Fristen

    Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Bei Ereignissen höherer Gewalt verlängern sich Fristen angemessen. Ein Rücktritt wegen Verzugs ist erst nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist möglich.

    7. Vorzeitige Vertragsbeendigung

    Die VA kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden, wenn vereinbarte Mitwirkung oder Zahlungen trotz Fristsetzung ausbleiben oder berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen.

    Der Kunde kann kündigen, wenn wesentliche Vertragsverletzungen trotz Nachfrist nicht behoben werden.

    8. Honorar

    Das Honorar entsteht mit Leistungserbringung. Vorschüsse und Teilrechnungen sind zulässig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

    Zusatzleistungen und Auslagen werden gesondert verrechnet. Kostenüberschreitungen bis 15 % gelten als genehmigt. Bei darüber hinausgehenden Mehrkosten wird der Kunde informiert.

    Wird ein Projekt durch den Kunden vorzeitig beendet, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.

    9. Zahlung und Verzug

    Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten verrechnet.

    Die VA ist in diesem Fall berechtigt, laufende Leistungen auszusetzen und offene Beträge sofort fällig zu stellen. Eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.

    10. Nutzungsrechte und Urheberrecht

    Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus oder ohne Zustimmung ist unzulässig.

    Änderungen oder Weiterbearbeitungen bedürfen der Zustimmung der VA. Bei unberechtigter Nutzung kann das doppelte Honorar verrechnet werden.

    11. Referenznennung

    Die VA ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

    12. Gewährleistung

    Mängel müssen innerhalb von acht Tagen schriftlich gemeldet werden. Primär erfolgt Verbesserung oder Austausch.

    Die rechtliche Prüfung von Inhalten liegt beim Kunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.

    13. Haftung

    Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Schadenersatz ist mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

    Ansprüche verjähren sechs Monate ab Kenntnis, spätestens nach drei Jahren.

    14. Datenschutz

    Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner Daten zur Vertragserfüllung sowie zur Eigenwerbung zu. Ein Widerruf ist jederzeit per E-Mail möglich.

    15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der VA.

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